Unter dem Begriff IDV (Individuelle Datenverarbeitung) werden vor allem Excel-Dateien subsummiert. Im Vergleich zu Datenbanken sind sie schnell entwickelt, flexibel und gut anpassbar. Aufgrund der einhergehenden Risiken werden Sie durch Vorschriften der Aufsicht immer weiter reguliert. Das BaFin Rundschreiben 10/2017 (BA) 16.08.2021: Bankaufsichtliche Anforderung an die IT (BAIT) fasst die Regelungen zusammen. Die Anwendungen werden in Schutzbedarfsklassen eingeteilt und dokumentiert, abhängig davon ergeben Sie nach der Analyse der einzelnen Tools Maßnahmen um die regulatorischen Vorgaben einzuhalten.
IDV (Individuelle Datenvearbeitung) im regulierten Immobilienmanagement / bei Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)