BaFin konkretisiert Grenzen der Anlegerbeteiligung an Investmententscheidungen (Entwurf)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem Entwurf eines Merkblatts zur Einflussnahme von Anlegern auf Investments und Desinvestments von Investmentvermögen neue Klarstellungen getroffen ( Download). Diese betreffen insbesondere Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs), die dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegen.
Warum ist dieses Merkblatt relevant?
Das Merkblatt definiert die Grenzen, innerhalb derer Anleger auf Anlageentscheidungen Einfluss nehmen dürfen, ohne dass dies gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben verstößt. Dabei steht insbesondere die Abgrenzung zwischen zulässiger Einflussnahme und unzulässiger Steuerung durch Anleger im Fokus.
In diesem Zusammenhang stellt die BaFin klar, dass die Verwaltung von Investmentvermögen ausschließlich Aufgabe der KVG ist. Zwar können Anleger – darunter auch beaufsichtigte Banken und Versicherer – Wünsche äußern oder Vorschläge machen, jedoch darf dies nicht dazu führen, dass die KVG ihre unabhängige Entscheidungsbefugnis verliert.
Rechtlicher Rahmen und Dokumentationspflichten
Ein zentraler Bezugspunkt des Merkblatts ist § 17 KAGB, wonach das Investmentvermögen stets von einer KVG verwaltet werden muss. Anleger haben demnach keine direkte Steuerungsmöglichkeit, sondern nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Eine zu weitgehende Einflussnahme könnte sogar dazu führen, dass kein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB mehr vorliegt.
Zudem betont die BaFin die Notwendigkeit der Dokumentation solcher Einflussnahmen. Die KVGs sind verpflichtet, jede zulässige Anlegerbeteiligung nachvollziehbar festzuhalten, um Transparenz sicherzustellen und nachzuweisen, dass sie weiterhin eigenständig Entscheidungen trifft. Die hierfür erforderlichen Dokumentationen sollen jedoch keinen erheblichen Mehraufwand verursachen, da sie ohnehin unter § 28 KAGB geregelt sind.
Was bedeutet das für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Anleger?
- Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen ihre Entscheidungsautonomie wahren: Jede Anlegerbeteiligung sollte kritisch geprüft und dokumentiert werden, um aufsichtsrechtliche Verstöße zu vermeiden.
- Anleger haben begrenzte Mitspracherechte: Einflussnahmen sind möglich, dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die KVG ihre Position als unabhängiger Verwalter verliert.
- Dokumentation als Sicherheitsmechanismus: Eine ordnungsgemäße Aufzeichnung schützt sowohl die KVG als auch die Anleger und ermöglicht eine transparente Nachverfolgbarkeit der Entscheidungen.
Fazit
Der Entwurf des BaFin-Merkblatts schafft mehr Klarheit bezüglich der zulässigen Einflussnahme von Anlegern auf Investmententscheidungen. KVGs sollten ihre internen Prozesse dahingehend prüfen, ob sie den Anforderungen entsprechen. Durch eine präzise Dokumentation können sie sicherstellen, dass ihre Entscheidungsprozesse im Rahmen des KAGB bleiben und unangemessene Anlegerbeeinflussung vermieden wird.