1959 legten die Bayerische Vereinsbank und die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank den ersten offenen Immobilienfonds auf – seitdem gab es viele Novellierungen des rechtlichen Rahmens.
Mit dem KAGB sowie weiteren Gesetzten und Richtlinien, wie beispielsweise dem KARBV oder dem KAIT, besteht heute in Deutschland für die kollektive Vermögensanlage in Immobilien eine umfangreiche Regulierung Ausnahmen bilden die sogenannten Investment-Clubs.
Wir unterstützen Fondsmanager, KVGen und Asset Manager als externe Berater mit jahrelangem Know-How im Immmobilien-Fondsmanagement von deutschen und pan-europäischen Immobilien-Fondsprodukten.